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Gesundheitsnews



Zahnärztliche Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen
Barmer-Zahnreport 2026

Bei stationär Pflegebedürftigen gibt es eine Versorgungslücke durch Unterschiede beim Zugang zu zahnärztlicher Prävention. Das geht aus dem am Dienstag vorgestellten Zahnreport der Barmer hervor. Im Jahr 2024 stellten Zahnärzte bei bundesweit mehr als einem Viertel der Barmer-versicherten Pflegeheimbewohner den Mundgesundheitsstatus fest und erstellten einen Mundgesundheitsplan. Bei rund 80 Prozent der Leistungen erfolgte dies direkt in den Einrichtungen, die einen Kooperationsvertrag mit Zahnärzten haben. Allerdings traf dies nur auf weniger als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen zu. Auf die übrigen Pflegeheime ohne Kooperationsverträge entfielen nur zwei Prozent der entsprechenden Leistungen. „Für stationär Pflegebedürftige ist der Besuch einer Zahnarztpraxis kaum möglich. Deshalb gibt es eine Versorgungslücke, wenn sie nicht vor Ort untersucht werden. Pflegeheime sollten Kooperationsverträge mit Zahnärzten abschließen“, so der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. med. Christoph Straub.

Ungleich verteilter Anstieg bei der Inanspruchnahme  Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen seit dem Jahr 2018 angestiegen. Hintergrund ist die Einführung der Gebührennummern 174 a und b, die Zahnärzte für Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung bei Pflegebedürftigen abrechnen können. Während sich die Inanspruchnahme bei Heimbewohnern vom Jahr 2019 bis zum Jahr 2024 auf jeweils über 25 Prozent etwa verdoppelt hat, stagniert sie bei ambulant Pflegebedürftigen bei rund drei Prozent. „Die Teilhabe Pflegebedürftiger an der zahnärztlichen Versorgung und insbesondere den Präventionsleistungen hat sich zwar insgesamt verbessert, aber längst nicht für alle Personengruppen. Auch für ambulant Pflegebedürftige ist die Situation besorgniserregend. Zur Lösung dieser defizitären Situation herrscht Handlungsbedarf“, so Reportautor, Prof. Dr. med. dent. Michael Walter.

Eklatante Ost-West-Unterschiede Laut Zahnreport ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen regional höchst unterschiedlich. Bei stationär Pflegebedürftigen reichte im Jahr 2024 die Quote für die Inanspruchnahme der Leistungen Mundgesundheitsstatus mit Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung von 16,8 Prozent in Niedersachsen bis hin zu 45,5 Prozent in Berlin. Auch Hamburg und Sachsen lagen mit 42,7 beziehungsweise 42,6 Prozent auf einem hohen Niveau. Bei ambulant Pflegebedürftigen lagen die Inanspruchnahmeraten im Jahr 2024 deutlich niedriger. In allen westlichen Bundesländern blieben sie unter drei Prozent, während Sachsen mit neun Prozent den höchsten Wert erreichte. „In den östlichen Bundesländern ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Präventionsleistungen bei Pflegebedürftigen grundsätzlich höher. Der Zugang zur Vorsorge darf aber nicht von der Postleitzahl abhängen“, so Straub.



Bundesregierung spart auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder
Thüringer Zahnärzte warnen vor Einschnitten bei der zahnärztlichen Versorgung – insbesondere bei der kieferorthopädischen Behandlung

Die Zahnärzte in Thüringen warnen vor massiven Einschnitten in die zahnmedizinische Versorgung. Hintergrund ist der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass in die Vergütungsstrukturen eingegriffen wird und somit Lohn- und Honorarsteigerungen nicht umgesetzt werden. Dies wird die Zahnarztpraxen und deren Angestellte treffen, obwohl die Zahnmedizin kein Kostentreiber bei den steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen ist. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben der GKV sank seit der Jahrtausendwende von knapp 9 auf 5,7 Prozent.

Zahnmedizin ist ausgabenstabilster Versorgungsbereich Damit gilt die Zahnmedizin als der ausgabenstabilste Versorgungsbereich. Die aktuelle Sparpolitik jedoch hemmt die Niederlassungswilligkeit des zahnärztlichen Nachwuchses und gefährdet damit die medizinische Versorgung der gesamten Thüringer Bevölkerung, befürchten die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen und die Landeszahnärztekammer Thüringen. Dies sei bei der derzeitigen Altersstruktur der Thüringer Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht vertretbar, so KZV und Kammer.

Prävention ist nicht nur ein gesundheitlicher, sondern auch ein monetärer Erfolg. So hat die Bevölkerung in allen Altersklassen immer mehr eigene und gesunde Zähne. Dieser Trend hält seit Jahren an und ist in der Deutschen Mundgesundheitsstudie auch klar ablesbar. Für diesen Erfolg steht die Zahnärzteschaft mit ihren Teams zum Wohle der Patienten.

Der präventive Erfolg mit immer weniger Füllungen und Zahnersatz darf nicht für den ideologischen Erhalt versicherungsfremder Leistungen geopfert werden. Strukturelle Veränderungen im System sehen anders aus!

Besonders unverständlich ist die Einsparmaßnahme bei kieferorthopädischen Leistungen gesetzlich versicherter Patienten. Diese Behandlungen sollen künftig ausschließlich von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen.

Derzeit versorgen in Thüringen etwa 90 Praxen ohne Fachzahnarzt-Titel für Kieferorthopädie etwa 11.300 Kinder und Jugendliche. Mit der geplanten Regelung würden diese Kapazitäten ersatzlos entfallen.

Versorgungslücken im ländlichen Raum Bereits heute ist die kieferorthopädische Versorgung in weiten Teilen Thüringens sehr angespannt. „Schon jetzt hat der Landkreis Sonneberg keinen Kieferorthopäden. Bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfes würde auch das Eichsfeld in eine NULL-Versorgung fallen“, warnt Dr. Knut Karst, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen. Weitere sieben Kreise würden in eine Unterversorgung abrutschen. In Suhl, Weimar und Gera wäre die Versorgung noch gewährleistet, da sich hier genügend Kieferorthopäden mit Fachzahnarzt-Titel niedergelassen haben.

„Dieser gesundheitspolitische Kahlschlag schafft keine Einsparungen, sondern neue Versorgungslücken“, kritisiert Dr. Karst. „Wenn eine kieferorthopädische Behandlung nur noch dort möglich ist, wo genügend Fachzahnärzte ansässig sind, entscheidet künftig der Wohnort über den Zugang zur medizinischen Versorgung“, so der 54-jährige niedergelassene Zahnarzt aus Ilmenau. Das geplante Bundesgesetz läuft insbesondere in Thüringen gegen die Bemühungen der zahnärztlichen Selbstverwaltung und der Brombeer-Koalition um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung in einem „20-Minuten-Land“ zuwider.

„Neben den Fachzahnärzten für Kieferorthopädie sichern kieferorthopädisch tätige Zahnärzte und Master seit Jahren die Versorgung in der Fläche“, ergänzt Dr. Ralf Kulick, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. „Wer diese bewährten Behandlungsstrukturen zerschlägt, nimmt bewusst in Kauf, dass später komplexe und teure Therapien notwendig werden. Behandlungskapazitäten ohne verfügbaren Ersatz einfach zu streichen, ist eine ethisch absolut unverantwortliche Rationierung der medizinischen Versorgung unserer Kinder“, so der 63-jährige Zahnarzt aus Jena.

Politische Forderungen der Zahnärzteschaft Die Thüringer Zahnärztinnen und Zahnärzte fordern deshalb, die geplanten Einschnitte und den Fachzahnarzt-Vorbehalt aus dem Gesetzentwurf zu streichen.




Die Mundgesundheit hat viel größeren Einfluss auf das Wohlbefinden als viele denken
Eine gesunde Mundflora hat erhebliche, positive Wirkung

Der jährliche Tag der Zahngesundheit stand im Jahr 2025 unter dem Motto: Gesund beginnt im Mund - Superkraft Spucke. Ist das vor allem ein flotter Marketing-Spruch oder ist da was dran?

Der Zustand der Mundflora beeinflusst die Gesundheit des ganzen Körpers enorm - viele unterschätzen diesen Faktor! Eine zentrale Rolle kommt hierbei dem Speichelfluss bei. Der letztjährige Tag der Zahngesundheit thematisierte dies unter dem Motto "Gesund beginnt im Mund - Superkraft Spucke". Die wesentliche Botschaft dieses Aktionstags, der am 25. September stattfand: Ein ausreichender Speichelfluss schützt die Zähne und verhindert zugleich, dass Bakterien in den Körper eindringen.

Mundgesundheit: Wie der Speichelfluss wirkt

Die meisten denken beim Begriff Mundgesundheit an Zähneputzen, Karies oder ähnliches. Die Bezeichnung geht aber weit darüber hinaus, die Gesundheit der Zähne stellt nur eine Unterkategorie dar. Auch weitere Aspekte wirken sich auf die Mundflora aus - die wichtigste Bedeutung kommt dem Speichel zu.

" Superkraft Spucke "

Dieser Körperstoff beeindruckt mit seinen zahlreichen Funktionen. So ermöglicht er das Schlucken und damit das Essen. Für das Sprechen ist er ebenfalls unverzichtbar. Beides dürfte den meisten bekannt sein, eher unbekannt ist der Effekt auf die Mundgesundheit: Ein ausreichender Speichelfluss trägt erheblich zum Schutz und dauerhaften Erhalt des Zahnschmelzes bei. Besondere Erwähnung verdient, dass der Speichel während des Essens schädliche Säuren neutralisiert und der Zahnsubstanz wichtige Mineralstoffe zuführt.

Darüber hinaus dient der Speichel als Bakteriensperre. Er reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Bakterien über die Wangeninnenflächen, die Zunge und weitere Körperteile in die Blutbahn gelangen. Dadurch sinkt das Risiko, an vielfältigen Krankheiten zu erkranken. Dazu zählen schwere gesundheitliche Probleme: Ein finnisches Forschungsteam hat zum Beispiel festgestellt, dass über den Mund eindringende Bakterien auf lange Sicht für Gefäßerweiterungen sorgen und das Herzinfarktrisiko erhöhen können.

Warum sich intensive Zahnhygiene und Prophylaxe auszahlen

Manche Menschen leiden unter mangelndem Speichelfluss: Hier fragt sich im ersten Schritt, woran das liegt. Zu den typischen Gründen gehören schlechte Ernährung und ein zu hoher Konsum an Nicotin oder Alkohol. Bei anderen Patienten basiert diese Problematik für die Mundflora dagegen auf einer chronischen Mundtrockenheit. Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem fachkundigen Zahnarzt lässt sich die Ursache feststellen.

Allerdings kann auch ausreichender Speichelfluss unerwünschte Folgen haben. Der Speichel legt sich als Mikrofilm auf die Zahnoberflächen, dort setzen sich in der Regel Bakterien fest und können Karies sowie Parodontitis verursachen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Zähne entsprechend der Anleitung erfahrener Zahnärzte zu pflegen. Als noch besser erweist es sich, wenn Patienten mindestens einmal im Jahr eine professionelle Zahnpflege durchführen lassen.